Vorschriften
1. Das Gelände ist eingezäunt und verschlossen. Eine Benutzung kann nur in Anwesenheit eines Vereinsmitglieds stattfinden.
2. Der Verein übernimmt keine Haftung. Es wird vorausgesetzt, daß der Fahrer über eine geeignete Privathaftpflichtversicherung verfügt.
3. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Strecke nur in Begleitung einer aufsichtführenden Person betreten.
4. Das Betreten des Fahrerstands geschieht auf eigene Gefahr.
5. Die Strecke ist kein Spielplatz. Eltern haften für Ihre Kinder.
6. Auf dem Vereinsgelände darf nur mit Elo`s gefahren werden.
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